Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) CBM Haustechnik
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen CBM Haustechnik (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, CBM Haustechnik stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Leistung zustande. Angebote sind freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Preise und Zahlung
1.Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich ein Bruttopreis angegeben ist.
2.Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
3.Bei größeren Aufträgen kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt verlangen.
4. Leistungen und Mitwirkungspflichten
1.Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
2.Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Vorbereitungen (z. B. Baufreiheit, Anschlüsse, Genehmigungen) rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten vorhanden sind.
5. Liefer- und Ausführungsfristen
1.Angegebene Fristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde.
2.Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände (z. B. Lieferschwierigkeiten, Krankheit, Witterungseinflüsse) berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung angemessen nachzuholen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
7. Abnahme und Gewährleistung
1.Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistungen abzunehmen.
2.Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nachbesserung berechtigt.
8. Haftung
1.Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2.Für Mangelfolgeschäden, insbesondere Schäden durch Wasseraustritt, haftet der Auftragnehmer nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
9. Rücktritt
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder gerät er in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.